Erklärung zur Barrierefreiheit https://rhonetourisme.com  

Das "Maison Départementale Rhône Tourisme" verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zu gestalten. 

Zu diesem Zweck setzt das "Maison Départementale Rhône Tourisme" folgende Strategie und Maßnahmen um: 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://rhonetourisme.com

Compliance-Status 

Rhône Tourismus (https://rhonetourisme.com) entspricht nicht dem General Accessibility Improvement Framework (RGAA), Version 4, aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und Abweichungen. 

Testergebnisse 

Die vom Departement Rhône durchgeführte Compliance-Prüfung ist im Gange.  

Inhalt nicht zugänglich 

Abweichungen 

Prüfung läuft 

Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung 

Nicht betroffen 

Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese erste Erklärung wurde am 15.03.2025 abgegeben.  

Zur Erstellung der Site verwendete Technologien 

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit 

Webseiten, die derzeit auf Konformität geprüft werden: 

Feedback und Kontakt 

Falls Sie nicht auf Inhalte oder einen Dienst zugreifen können, können Sie sich an den Manager von Rhône Tourisme wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder die Inhalte in einem anderen Format zu beziehen. 

Heilmittel 

Wenn Sie einen Zugänglichkeitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Site zuzugreifen, uns dies melden und keine Antwort von uns erhalten, sind Sie berechtigt, Ihre Beschwerden oder einen Antrag auf Weiterleitung an den Bürgerbeauftragten zu senden. 

Ihnen stehen mehrere Optionen zur Verfügung: