REGELN FÜR DEN DIGITALEN WETTBEWERB "After-Calendar" auf Instagram und Facebook

ARTIKEL 1: SPIELORGANISATOR

EPIC Rhône Tourisme, deren Hauptsitz sich im Gebäude des Departementsrats, 29-31 cours de la Liberté, 69483 Lyon, befindet, organisiert im Rahmen des Nachweihnachtskalenders 4 kostenlose Wettbewerbe, bei denen kein Kauf erforderlich ist, über die Plattformen Instagram und Facebook.

ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Frankreich, mit Ausnahme der Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens und deren Familienangehörigen sowie des Wettbewerbspartners und dessen Familienangehörigen. Die Teilnahme ist streng persönlich und nicht übertragbar.

ARTIKEL 3: TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme müssen die Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Gehe zu offizieller Instagram-Account und / oder die offizielle Facebook-Seite von Rhône Tourismus.

2. Befolgen Sie die in der Wettbewerbsausschreibung veröffentlichten Anweisungen, d. h.:

3. Die Teilnahme ist bis Sonntag, 17:00 Uhr (französische Zeit, GMT+1), für jeden Wettbewerb möglich. Beispiel: Die Ziehung für den Wettbewerb der Woche vom 5. Januar 2026 findet am Sonntag, den 11. Januar 2026 um 17:00 Uhr statt.

4- Wer einen der vier Wettbewerbe, die im Rahmen des Nachkalenders angeboten werden, gewonnen hat, kann nicht erneut gewinnen.

5. Beachten Sie die oben genannten Fristen und Anweisungen, um Ihre Teilnahme zu bestätigen.

ARTIKEL 4: BENANNUNG DER GEWINNER

Die Gewinner werden am Sonntag, den 11., 18., 25. und 1. Januar, per Zufallsziehung ermittelt.er Februar 2026 um 17:00 Uhr, unter den Teilnehmern, die die Bedingungen dieser Bestimmungen erfüllen.

ARTIKEL 5: ZUWEISUNGEN

Im Rahmen des Wettbewerbs „Kalender nach den Feiertagen“ werden zwischen dem 11. Januar und dem 1. Februar 2026 vier Gewinner aus vier verschiedenen Wettbewerben ausgelost. Jeder Gewinner erhält einen der Preise. Folgende Preise warten auf die Gewinner:

Gewonnene Preise sind nicht übertragbar, nicht abtretbar und können weder ganz noch teilweise, weder in Sachwerten noch in bar gegen ihren Gegenwert eingetauscht oder eingelöst werden.

ARTIKEL 6: BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE

Der Gewinner wird per privater Nachricht über das soziale Netzwerk (Instagram oder Facebook), über das er teilgenommen hat, sowie durch eine Ankündigung in seiner Story und eine Erwähnung des Accounts in dem Beitrag, in dem er gewonnen hat, benachrichtigt. Er muss innerhalb von 7 Tagen antworten, andernfalls verfällt der Gewinn.

ARTIKEL 7: VERANTWORTUNG

Der Veranstalter haftet nicht im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Instagram und Facebook sind weder Veranstalter noch Sponsoren der Spiele und übernehmen keine Verantwortung für deren Durchführung.

ARTIKEL 8: ANNAHME DER BESTIMMUNGEN

Die Teilnahme am Spiel setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus. Jeder Verstoß kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

ARTIKEL 9: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Die gesammelten Informationen sind für Rhône Tourisme zur Verwaltung des Spiels bestimmt und werden ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Die Gewinner ermächtigen die Organisatoren ausdrücklich, ihren Vor- und Nachnamen in jeglicher Werbung oder Werbebotschaft oder Veranstaltung, auf jeglichem Medium, zu verwenden, ohne dass diese Ermächtigung zu einer anderen Vergütung als der des Preises führt.

Gemäß dem Gesetz vom 20. Juni 2018 über den Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung vom 12. Dezember 2018 haben alle Teilnehmer das Recht, die Berichtigung, Vervollständigung, Klarstellung, Aktualisierung oder Löschung aller sie betreffenden Informationen zu verlangen, die unrichtig, unvollständig, mehrdeutig oder veraltet sind. Dies kann schriftlich bei der CNIL oder an folgende Adresse erfolgen:

Rhône Tourismus (RT),

29/31 Cours de la liberté 69463 LYON

ARTIKEL 10 

Diese Bestimmungen unterliegen französischem Recht.

Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen müssen per Einschreiben mit Rückschein an die in Artikel 1 genannte Adresse von Rhône Tourisme gerichtet werden.

Die endgültige Entscheidung trifft Rhône Tourisme.

Alle Streitigkeiten, die auf diesem Wege nicht beigelegt werden können, werden dem Gericht in Lyon vorgelegt.